In einer historischen Entscheidung hat das Oberste Gericht Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación – SCJN) am Dienstag bestimmt, daß Menschenrechtsverletzungen durch die Armee künftig nicht mehr nur vor Militärgerichten, sondern vor jedem zivilen Gericht des Landes verhandelt werden können.